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erweiterung steinbruch donnerkuhle

"Wenn in Hagen die Kettensäge kreist, kann das doch nicht in Schwerte ausgeglichen werden"


Erweiterung nicht im Sinne des Staates

Die Hagener Naturschutzverbände lehnen die geplante Erweiterung des Dolomitsteinbruchs in Halden kategorisch ab. Eine entsprechende 80-seitige Begründung reichten jetzt BUND, NABU und LNU bei der Genehmigungsbehörde ein.

Die Einstellung der Verbände ist nicht überraschend. Gleichwohl beeindrucken Umfang und Qualität. Inhaltlich setzen die Umweltschützer beim Grundsätzlichen an. "Die schwerwiegenden, erheblichen und nachhaltigen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild können weder ausgeglichen noch ersetzt werden." Besondere Brisanz käme dem Vorhaben vor, weil es sich um ein nach FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) besonders geschütztes Gebiet handeln würde. Die geplante Vernichtung des Orchideenwaldes stelle einen einmaligen Vorgang dar, der nicht zugelassen werden könne.

Ein öffentliches Interesse sehen die Verbände nicht. Zum einen gelte die Bergmannsweisheit "Vor der Hacke ist es duster", zum anderen seien Alternativen (z.B. hinsichtlich einer Dolomitlagerstätte in Grevenbrück) nicht hinreichend untersucht worden. Somit sei das Vorhaben nicht für Staat und Gesellschaft von Bedeutung, sondern diene allein Privat-Interessen des Unternehmens. Wörtlich: "Hier geht es nicht um ,Naturschutz gegen Arbeitsplätze, sondern um kurzfristige Konzerninteressen gegen den Weiterbestand eines Naturschutzgebietes von europäischem Rang." Beschäftigungseffekte würden zu positiv bewertet, heißt es.

Größte Bedenken tragen die Naturschützer bezüglich der Absenkung des Grundwasserniveaus vor. Immerhin würden die Rheinkalk-Gutachter selbst auf mögliche Lückenhaftigkeit und Fehler in den Prognosen hinweisen. "Der Absenkungstrichter der Sümpfung wird in die Lenne- und Volmeaue reichen und das Versiegen der Quellzuflüsse am Barmer Teich wird prognostiziert."

Darüber hinaus melden die drei Verbände Zweifel hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Kompensationsmaßnahmen an. Falls die Abgrabung trotz der Bedenken genehmigt werden sollte, behält man sich vor, den Klageweg zu beschreiten.

Von Torsten Berninghaus
Westfalenpost, 05.12.2005

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