RAT 03.04.2003
Betreff:
Landschaftsplan
Hagen
hier: Beschluss zur Einleitung des 6. Landschaftsplanänderungsverfahrens
gem. § 27 LG NW in Verbindung mit § 29 LG NW zur Festsetzung der
FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete.
Beschlussvorschlag:
Landschaftsplan
Hagen
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Landschaftsplanänderungsverfahrens
gem.. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung
der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
2l.Juli 2000 (GV. NRW. 5. 568) zur Festsetzung der FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete.
Anlass und Zielsetzung:
Im
Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie
sind auch die vom Land Nordrhein-Westfalen gemeldeten Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung durch geeignete Gebote und Verbote
sowie durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu schützen.
(§ 48 c LG). Diese Aufgaben haben die Kreise und kreisfreien
Städte als Träger der Landschaftsplanung und als untere
Landschaftsbehörden sowie die Bezirksregierungen als höhere
Landschaftsbehörden *bis zum 30.06.2004 zu erfüllen.
Die
FFH-Gebiete sowie im Einzelfall ggf. Teilflächen der Europäischen
Vogelschutzgebiete werden in der Regel als Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen
der Kreise/kreisfreien Städte gern. § 20 LG NW fest- 4 gesetzt oder
durch ordnungsbehördliche Verordnungen der höheren Landschaftsbehörde
nach § 42a Abs. 1 LG ausgewiesen.
Für
das Gebiet der Stadt Hagen sind zwei FFH-Gebiete gemeldet worden.
Es sind dies die
1. Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg und
2. der Gevelsberger Stadtwald.
Zu 1:
Die
Kalkbuchenwälcler bei Hoherilimburg sind bereits weitgehend
als Naturschutzgebiete festgesetzt. NSG "Hastberg und Weißenstein", "Hünenpforte", "Raffenberg" und "Lange
Bäume". Siehe hierzu Landschaftsplan Hagen. Neben kleineren
Grenzkorrekturen wird der Schutzzweck der Naturschutzgebiete
angepasst.
Zu 2:
Von
dem Gebiet Gevelsberger Stadtwald entfällt ein Anteil von
etwa 10 % auf das Hagener Stadtgebiet. Der überwiegende
Teil liegt innerhalb des Ennepe-Ruhr--Kreises, der hier ebenfalls
ein Naturschutzgebiet festsetzen wird. Der Hagener Teil des FFH-Gebietes
,,Gevelsberger Stadtwald" liegt bereits innerhalb des durch
den Landschaftsplan festgesetzten Landschafftsschutzgebietes
,,Im Lonscheid".
Die
Abgrenzungen der FFH-Gebiete ergeben sich aus den beigefügten
Kartenausschnitten sowie aus den in der Sitzung aufgehängten
Karten.
Wie
auch in den bisherigen Landschafts-planänderungsverfahren,
erfolgt nach dem Einleitungsbeschluss eine vorgezogene Bürgerbeteiligung
sowie die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange.
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