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beschlussfassung


Die FFH-Gebiete sowie im Einzelfall ggf. Teilflächen der Europäischen Vogelschutzgebiete...



RAT 03.04.2003

Betreff:
Landschaftsplan Hagen
hier: Beschluss zur Einleitung des 6. Landschaftsplanänderungsverfahrens gem. § 27 LG NW in Verbindung mit § 29 LG NW zur Festsetzung der FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete.

Beschlussvorschlag:
Landschaftsplan Hagen
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Landschaftsplanänderungsverfahrens gem.. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2l.Juli 2000 (GV. NRW. 5. 568) zur Festsetzung der FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete.


Anlass und Zielsetzung:
Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie sind auch die vom Land Nordrhein-Westfalen gemeldeten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch geeignete Gebote und Verbote sowie durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu schützen. (§ 48 c LG). Diese Aufgaben haben die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Landschaftsplanung und als untere Landschaftsbehörden sowie die Bezirksregierungen als höhere Landschaftsbehörden *bis zum 30.06.2004 zu erfüllen.

Die FFH-Gebiete sowie im Einzelfall ggf. Teilflächen der Europäischen Vogelschutzgebiete werden in der Regel als Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen der Kreise/kreisfreien Städte gern. § 20 LG NW fest- 4 gesetzt oder durch ordnungsbehördliche Verordnungen der höheren Landschaftsbehörde nach § 42a Abs. 1 LG ausgewiesen.

Für das Gebiet der Stadt Hagen sind zwei FFH-Gebiete gemeldet worden. Es sind dies die

1. Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg und
2. der Gevelsberger Stadtwald.


Zu 1:
Die Kalkbuchenwälcler bei Hoherilimburg sind bereits weitgehend als Naturschutzgebiete festgesetzt. NSG "Hastberg und Weißenstein", "Hünenpforte", "Raffenberg" und "Lange Bäume". Siehe hierzu Landschaftsplan Hagen. Neben kleineren Grenzkorrekturen wird der Schutzzweck der Naturschutzgebiete angepasst.

Zu 2:
Von dem Gebiet Gevelsberger Stadtwald entfällt ein Anteil von etwa 10 % auf das Hagener Stadtgebiet. Der überwiegende Teil liegt innerhalb des Ennepe-Ruhr--Kreises, der hier ebenfalls ein Naturschutzgebiet festsetzen wird. Der Hagener Teil des FFH-Gebietes ,,Gevelsberger Stadtwald" liegt bereits innerhalb des durch den Landschaftsplan festgesetzten Landschafftsschutzgebietes ,,Im Lonscheid".

Die Abgrenzungen der FFH-Gebiete ergeben sich aus den beigefügten Kartenausschnitten sowie aus den in der Sitzung aufgehängten Karten.

Wie auch in den bisherigen Landschafts-planänderungsverfahren, erfolgt nach dem Einleitungsbeschluss eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange.

 

 

 

 

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