Zur Zeit macht die Vorlage
0009(2007) "Satzungsbeschluss über die Festsetzung der
FFH-Gebiete" seine Runde durch Ausschüsse, BVs und Rat. Dieser Vorlage kann ich in dieser Form nicht meine Zustimmung
geben. Die Vorlage verfügt aus meiner Sicht über zwei wesentliche
Abwägungsdefizite. Erstens fand der Aspekt der Naherholungsfunktion
für die Bevölkerung keine ausreichende Berücksichtigung.
Zweitens wurde der „Hünenpforte“ als ortsteilprägende,
geologische Formation nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. Zu 1. Im Rahmen der parallel geführten Diskussion um die
Erweiterung des Steinbruchs hat unser Ortsverein mehrfach die Berücksichtung
der Naherholungsfunktion der in Frage stehenden Flächen hervorgehoben.
Dies wurde auch in der im Anschluss teilweise sehr emotional geführten Diskussion
unter den Gegner der Erweiterung als ein wesentliches Argument
benannt. Unabhängig vom Steinbruchverfahren gilt dieses Argument
aber auch für die Ausweisung des Gebietes als FFH-Gebiet.
Liest man die Vorlage des Umweltamtes, wird einem sehr schnell
bewußt, dass Naherholungssuchende zukünftig keine gerngesehenden
Gäste mehr in diesem Gebiet sein werden. Ich halte es schlicht weg für ein Versäumnis der Verwaltung,
dass sie die Belange der Naherholung nicht in Einklang mit dem
sicherlich berechtigten Interesse des Naturschutzes gebracht hat.
Hierzu gibt es keinerlei fachlichen Beitrag eines Gutachters bzw.
eine Stellungnahme z.B. des Sauerländischen Gebirgsvereins.
Ich hätte mir hier mindestens eine Plandarstellung über
ein mögliches Fuß- und Reitwegenetz gewünscht,
aus der erkennbar gewesen wäre, wie Naturschutz und Naherholung
auch zukünftig in Einklang gebracht werden können. Dieser
fehlt jedoch völlig. Waren die Genehmigungshürden für Wander-
und Reitwege bislang relativ bescheiden, wird einem FFH-Gebiet
zukünftig die Durchsetzung solcher Wegebeziehung unmöglich
werden. "Betreten verboten" wird dann das Motto sein.
Daher halte ich eine belastbare Planung eines zukünftigen,
attraktiven Wegenetzes im Vorfeld eines Satzungsbeschlusses für
zwingend erforderlich, um auch langfristig dem Naherholungsbedrüfnis
der Hagenerinnen und Hagener gerecht zu werden. Zu 2. In einer fachlichen Stellungnahme des Geologischen Dienstes
NRW - Bestandteil der Vorlage - wird teilweise auf die Abwägungsdefizite
im Bezug auf die Naherholungsfunktionen verwiesen. Darüber hinaus macht der Geologische Dienst auf den Aspekt
des Geotopschutzes aufmerksam. Er verweist hier nicht nur auf das weitverzweigte Höhlennetz,
sondern insbesondere auf die landschaftsbildprägenden und
geologisch bedeutenden Felsformationen wie die Felsformation entlang
der Hohenlimburger Str. und die "Hünenpforte". Zitat:
Wie schon erwähnt, stellt das Felsentor der Hünenpforte
mit den anhängenden Höhlenrelikten einen für NRW
einzigartigen Geotop dar, dessen Schutz und Erlebbarkeit für
die Bevölkerung in diesem NSG Vorrang vor allen anderen Aspekten
genießen sollte. Wie sich schon aus der Namensgebung ergibt,
ist das Felstor der Hünenpforte das Charakteristikum dieses
NSG - es stellt seine besondere Eigenart dar. Ein Felstor dieser
Art und Dimension existiert sonst nicht; die Stadt Hagen verfügt
mit der Hünenpforte über eine im Landesvergleich geologische
Besonderheit ersten Ranges. Zitatende. Geht es nach dem Willen des Umweltamtes, dann soll dieses Gebiet
dem höheren Ziel des FFH-Gebietsschutzes folgend der Sukezession überlassen
werden und zukünftig zuwuchern. War es noch im Vorhaller Steinbruch
möglich eine Felswand mit einzigartigen geologischen Verwerfungen
(Kersbergwand) unter Schutz zu stellen, setzt sich hier die Umweltverwaltung
mit einer Stringenz pro FFH-Gebiet über sämtliche andere
unliebsamerscheinenden Aspekte hinweg, die aber für die Bevölkerung
durchaus von Bedeutung sind. Inwieweit auch die prähistorischen Knochenfunde zukünftig
unter die ökologische Qurantäne fallen, kann man der
Vorlage nicht entnehmen. Sollte dies jedoch der Fall sein, so meine
ich, dass auch hier das damit zusammenhängende Entwicklungspotential
der Fundstätte und ihrer Umgebung für zukünftige,
noch nicht absehbare Entwicklungen frei von FFH-Restriktionen gehalten
werden muß. Aus meiner Sicht sind FFH-Naturschutz- und Geotopschutzaspekt
unter Wahrung der Naherholungsfunktion durchaus in Einklang zu
bringen. Das dabei Kompromisse im Rahmen der Abwägung gefunden
werden müssen, ist klar. Dies hat aber verwaltungsintern ganz
offensichtlich bislang nicht stattgefunden und muß durch
die Politik nun eingefordert werden. Solang kann aus meiner Sicht
kein Satzungsbeschluß erfolgen. Herzliche Grüsse aus Emst, Bissingheim, Haßley und
Holthausen Jörg Meier
Ortsvereinsvorsitzender |