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erweiterung steinbruch donnerkuhle steinbruch-besichtigung am 15.07.2003

Wenn 2010 die Lagerstätten innerhalb der heutigen Grenzen erschöpft sind, wäre...



Einführung durch Herrn Sieben, Geschäftsführer des Steinbruchs und Herrn Uwe Stichling, zuständig im Bereich Umweltschutzgenehmigung der Fa. Rheinkalk. (Präsentation)

Die Rheinkalk Holding hat ein mittlerweile 100 jährige Geschichte und umfaßt heute als Holding den Zusammenschluß verschiedener Firmen und Standorte.

Am Standort Hagen Halden möchte die Rheinkalk Hagen-Halden GmbH den Abbau von Dolomitgestein, der einen noch gesicherten (genehmigten) Vorrat bis zum Jahre 2010 aufweist, erweitern und damit den Fortbestand des kapitalintensiven Betriebes mit Brennanalagen und einer Steinfabrik sowie die Sicherung von 250 bis 260 Arbeitsplätze bis 2040 - also langfristig - sichern.

Die Produktion soll im bisherigen Umfang weiterlaufen. Die Fördermengen sollen konstant bleiben und sich sich im wesentlich an der Dolomit-Sinterproduktion des Werkes orientieren, weswegen keine zusätzlichen Verkehre erzeugt würden.

Bei der Lagerstätte im Bereich des Steinbruchs Donnerkuhle handelt es sich um ein altes Riff, dessen geologische Grenzen nach Norden durch die Bundesstraße 7 und nach Westen durch die Autobahn 45 begrenzt wird. In Richtung Süden läuft es auf den Ortsteil Haßley zu und nach Osten auf das Naturschutzgebiet NSG Maasberg.

Der Steinbruch stellt sich zur Zeit als ein schmaler Schlauch dar, dessen tiefstes Niveau mittlerweile bei +42 m über N.N. liegt, Die natürliche Grundwassergrenze liegt bei 125.00 m über N.N. Der Bereich Haßley liegt auf ca. 210 m über N.N. Eine Erweiterung des Abbaubereichs in die Tiefe scheidet durch die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (Bermen, Wasserhaltung) aus. Wenn 2010 die Lagerstätten innerhalb der heutigen Grenzen erschöpft sind, wäre eine Lagerstättenerweiterung in Richtung Haßley und in Richtung NSG Maasberg - das eigentliche NSG wäre hierdurch nicht betroffen - möglich und für den Fortbestand des Standortes erforderlich. Im Bereich der Osterweiterung wären hierdurch verschiedene Schutzgüter betroffen, die kleinere Süderweiterung in Richtung Haßleyer Feld wird in Vergleich hierzu durch Rheinkalk als weniger problematisch eingestuft.

Der Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Arnsberg hat diese Flächen als mögliches Abgrabungsgebiet bereits planerisch ausgewiesen. Der Landschaftsplan der Stadt Hagen hat dem Rechnung getragen und hier ein Naturschutzgebiet ausgewiesen mit einer temporären Festsetzung, die im Falle einer Abgrabungsgenehmigung aufgehoben würde. Rein rechtlich betrachtet - so Rheinkalk - sind die Voraussetzungen für einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz hierdurch gegeben.

Im Rahmen des europäischen Naturschutzprogramms "Flora-Fauna-Habitat" (FFH) ist für Hagen ein Gebiet ausgewiesen worden, dass auch die Kalkbuchwälder zwischen Haßley und Holthausen umfaßt. (siehe FFH-Gebietsausweisung) Die von Rheinkalk geplanten Abbauflächen ragen parziell in diese FFH-Flächen hinein. Die eigentliche Fläche des NSG Maasberg - so Rheinkalk - bleibt unberührt.

Es muß im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren nach § 31 Verwaltungsverfahregesetz in Verbindung mit dem § 31 Wasserhaushaltsgesetz ("Herstellen eines Gewässers") auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die genehmigungsrechtlichen Hürden für einen Eingriff in ein solches FFH-Gebiet sind hoch und nur in begründeten Fällen möglich. So können Ausnahmegenehmigungen aus militärischen Gründen - dies trifft hier natürlich nicht zu - aber auch bei einem überwiegenden volkswirtschaftlichem Interesse erteilt werden. Diesen zweiten Ausnahmetatbestand wird Rheinkalk mit der Begründung geltend machen, dass es sich hier um eine besondere Lagerstätte handelt, die einmalig und nicht durch andere Lagerstätten ersetztbar ist. Außerdem gilt es, den Fortbestand einer angebundenen Spezialproduktion sowie der zahlreichen Arbeitspätze langfristig zu sichern.

Im Verfahren müssen alle Benutzungstatbestände wie z.B. Versumpfung, Ab- Einleitung von Wasser in den Vorfluter, Abgrabung, Immission, Erschütterungsproblematik etc. abgeklärt werden. Ein weitgeres Thema wird die Hydrolgeologieogie im Steinbruch sein, da dieser bis auf ein Niveau von ca. 42 m über N.N. abgebaut werden soll. Das natürliche Niveau liegt bei ca. 210 m über N.N. und der Grundwasserstand liegt bei 125 m über N.N. Es muß vermieden werden, daß durch die Vorfluter von Lenne und Volme Wasser in den Steinbruch dringt. Dies ist auch im Interesse von Rheinkalk, da das Thema Wasser auch beherrschbar bleiben muß. Man hat zur Gewinnung entsprechender Erkenntnisse daher in Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt seid etwas mehr als einem Jahr Grundwassermeßstellen eingerichtet, die 14-tägig Messerrgebnisse melden. Das zur Zeit sehr trockene Jahr bietet hierzu ideale Voraussetzungen.

Eine FFH-Umweltverträglichkeitsprüfung ist für alle Beteiligten absolutes Neuland, weil es bislang noch nie durchgeführt worden ist. Die hierzu erforderlichen Verfahrenswege und Zuständigkeiten sind für die Beteiligten wie eine "blackbox". Zur Zeit versuchen Justitiare das verfahrenstechnische Prozedere in Form eines Verfahrensplans zu entwickeln. Durchzuführen ist das Verfahren aus Sicht von Rheinkalk durch die Stadt Hagen mit der Unteren Wasserbehörde als federführendes Amt. Die Stadt hätte gerne, wenn die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung in Arnsberg liegt.

Im Verfahrensverlauf wird es selbstverständlich auch zu Bürgerbeteiligungen kommen, in derem Zuge sich auch die Bürgerinnen und Bürger informieren und ihre Anregungen und Bedenken äussern können. Nachdem der Antrag dann in den entsprechenden Gremien und Fachausschüsse beraten worden ist, wird letztlich der Rat der Stadt Hagen zwischen den verschiedenen Interessen abzuwägen haben.

Im November 2001 hat im Vorfeld der Antragstellung durch Rheinkalk bereits ein sogenannter Scopingtermin nach Umweltverträglichkeitsgesetz (UVP) stattgefunden. An diesem Termin haben neben der Verwaltung auch die Träger öffentlicher Belange sowie interessierte Bürgervereine teilgenommen. Der Untersuchungsrahmen wurde festgelegt und im Anschluß die erforderlichen Fachgutachten beauftragt. Hierdurch sollen die Auswirkung (Lärm, Staub, Erschütterung) für die Bewohner insbesondere in Haßley und Herbeck festgestellt werden, mit dem Ziele diese durch geeignete Maßnahmen im zulässigen Rahmen zu halten.

Natürlich wird die Fa. Rheinkalk den Eingriff in den Naturhaushalt kompensieren müssen. Dies soll durch ein Bündel von sog. Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Dies geschieht überlicherweise durch Aufforstungsmaßnahmen innerhalb des betroffenen Stadtgebietes. Nach Rücksprache mit dem Forstamt und der unteren Landschaftsbehörde ist dies in Hagen aufgrund seiner umfangreichen Waldbestände jedoch kaum mehr möglich. Der Ausgleich soll daher nicht auf Hagener Stadtgebiet erfolgen, sondern in Iserlohn-Letmathe. Am Steltenberg. Hier hat Rheinkalk großen Grundbesitz, den sie für diese Ausgleich einbringen wollen.

Ferner soll auch im Umfeld des Steinbruchs Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt werden, um insbesondere die Funktion Naherholung zu erhalten. Verschiedene Wege die durch das NSG führen, müssen verlegt werden. An eine Renaturierung von bereits abgebauten Steinbruchflächen und eine Öffnung von Teilbereichen für die Öffentlichkeit wird aus firmen-logistischen Gründen nicht gedacht.

Rheinkalk hofft im November oder Dezember 2003 den Antrag stellen zu können, dem dann auch ein durch Gutachten gestütztes Konzept zu Grunde liegen soll. Die Diskussion werden sicher kontrovers geführt werden. Am Ende jedoch hofft Rheinkalk auf eine positiven Mehrheitsentscheid.

Im Anschluß fand die Besichtigung des Steinbruchs statt.

SPD Emst-Bissingheim
Jörg Meier, Vorsitzende

 

 

 

 

 

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