Einführung durch Herrn Sieben, Geschäftsführer
des Steinbruchs und Herrn Uwe Stichling, zuständig im Bereich
Umweltschutzgenehmigung der Fa. Rheinkalk. (Präsentation)
Die
Rheinkalk Holding hat ein mittlerweile 100 jährige Geschichte
und umfaßt heute als Holding den Zusammenschluß verschiedener
Firmen und Standorte. Am
Standort Hagen Halden möchte die Rheinkalk
Hagen-Halden GmbH den Abbau von Dolomitgestein, der einen noch
gesicherten (genehmigten) Vorrat bis zum Jahre 2010 aufweist, erweitern
und damit den Fortbestand des kapitalintensiven Betriebes mit Brennanalagen
und einer Steinfabrik sowie die Sicherung von 250 bis 260 Arbeitsplätze
bis 2040 - also langfristig - sichern. 
Die
Produktion soll im bisherigen Umfang weiterlaufen. Die Fördermengen
sollen konstant bleiben und sich sich im wesentlich an der Dolomit-Sinterproduktion
des Werkes orientieren, weswegen keine zusätzlichen Verkehre
erzeugt würden. Bei
der Lagerstätte im Bereich des Steinbruchs Donnerkuhle handelt
es sich um ein altes Riff, dessen geologische Grenzen nach Norden
durch die Bundesstraße 7 und nach Westen durch die Autobahn
45 begrenzt wird. In Richtung Süden läuft es auf den
Ortsteil Haßley zu und nach Osten auf das Naturschutzgebiet
NSG Maasberg. Der
Steinbruch stellt sich zur Zeit als ein schmaler Schlauch dar,
dessen tiefstes Niveau mittlerweile bei +42 m über N.N. liegt,
Die natürliche Grundwassergrenze liegt bei 125.00 m über
N.N. Der Bereich Haßley liegt auf ca. 210 m über N.N.
Eine Erweiterung des Abbaubereichs in die Tiefe scheidet durch
die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (Bermen, Wasserhaltung)
aus. Wenn 2010 die Lagerstätten innerhalb der heutigen Grenzen
erschöpft sind, wäre eine Lagerstättenerweiterung
in Richtung Haßley und in Richtung NSG Maasberg - das eigentliche
NSG wäre hierdurch nicht betroffen - möglich und für
den Fortbestand des Standortes erforderlich. Im Bereich der Osterweiterung
wären hierdurch verschiedene Schutzgüter betroffen, die
kleinere Süderweiterung in Richtung Haßleyer Feld wird
in Vergleich hierzu durch Rheinkalk als weniger problematisch eingestuft. Der
Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Arnsberg hat diese
Flächen als mögliches Abgrabungsgebiet bereits planerisch
ausgewiesen. Der Landschaftsplan der Stadt Hagen hat dem Rechnung
getragen und hier ein Naturschutzgebiet ausgewiesen mit einer temporären
Festsetzung, die im Falle einer Abgrabungsgenehmigung aufgehoben
würde. Rein rechtlich betrachtet - so Rheinkalk - sind die
Voraussetzungen für einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
hierdurch gegeben. Im
Rahmen des europäischen Naturschutzprogramms "Flora-Fauna-Habitat" (FFH)
ist für Hagen ein Gebiet ausgewiesen worden, dass auch die
Kalkbuchwälder zwischen Haßley und Holthausen umfaßt.
(siehe FFH-Gebietsausweisung) Die von Rheinkalk geplanten Abbauflächen
ragen parziell in diese FFH-Flächen hinein. Die eigentliche
Fläche des NSG Maasberg - so Rheinkalk - bleibt unberührt. Es
muß im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren nach § 31
Verwaltungsverfahregesetz in Verbindung mit dem § 31 Wasserhaushaltsgesetz
("Herstellen eines Gewässers") auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
durchgeführt werden. Die genehmigungsrechtlichen Hürden
für einen Eingriff in ein solches FFH-Gebiet sind hoch und
nur in begründeten Fällen möglich. So können
Ausnahmegenehmigungen aus militärischen Gründen - dies
trifft hier natürlich nicht zu - aber auch bei einem überwiegenden
volkswirtschaftlichem Interesse erteilt werden. Diesen zweiten
Ausnahmetatbestand wird Rheinkalk mit der Begründung geltend
machen, dass es sich hier um eine besondere Lagerstätte handelt,
die einmalig und nicht durch andere Lagerstätten ersetztbar
ist. Außerdem gilt es, den Fortbestand einer angebundenen
Spezialproduktion sowie der zahlreichen Arbeitspätze langfristig
zu sichern. Im
Verfahren müssen alle Benutzungstatbestände wie z.B.
Versumpfung, Ab- Einleitung von Wasser in den Vorfluter, Abgrabung,
Immission, Erschütterungsproblematik etc. abgeklärt werden.
Ein weitgeres Thema wird die Hydrolgeologieogie im Steinbruch sein,
da dieser bis auf ein Niveau von ca. 42 m über N.N. abgebaut
werden soll. Das natürliche Niveau liegt bei ca. 210 m über
N.N. und der Grundwasserstand liegt bei 125 m über N.N. Es
muß vermieden werden, daß durch die Vorfluter von Lenne
und Volme Wasser in den Steinbruch dringt. Dies ist auch im Interesse
von Rheinkalk, da das Thema Wasser auch beherrschbar bleiben muß.
Man hat zur Gewinnung entsprechender Erkenntnisse daher in Abstimmung
mit dem Staatlichen Umweltamt seid etwas mehr als einem Jahr Grundwassermeßstellen
eingerichtet, die 14-tägig Messerrgebnisse melden. Das zur
Zeit sehr trockene Jahr bietet hierzu ideale Voraussetzungen. Eine
FFH-Umweltverträglichkeitsprüfung ist für alle Beteiligten
absolutes Neuland, weil es bislang noch nie durchgeführt worden
ist. Die hierzu erforderlichen Verfahrenswege und Zuständigkeiten
sind für die Beteiligten wie eine "blackbox". Zur
Zeit versuchen Justitiare das verfahrenstechnische Prozedere in
Form eines Verfahrensplans zu entwickeln. Durchzuführen ist
das Verfahren aus Sicht von Rheinkalk durch die Stadt Hagen mit
der Unteren Wasserbehörde als federführendes Amt. Die
Stadt hätte gerne, wenn die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung
in Arnsberg liegt. Im
Verfahrensverlauf wird es selbstverständlich auch zu Bürgerbeteiligungen
kommen, in derem Zuge sich auch die Bürgerinnen und Bürger
informieren und ihre Anregungen und Bedenken äussern können.
Nachdem der Antrag dann in den entsprechenden Gremien und Fachausschüsse
beraten worden ist, wird letztlich der Rat der Stadt Hagen zwischen
den verschiedenen Interessen abzuwägen haben. Im
November 2001 hat im Vorfeld der Antragstellung durch Rheinkalk
bereits ein sogenannter Scopingtermin nach Umweltverträglichkeitsgesetz
(UVP) stattgefunden. An diesem Termin haben neben der Verwaltung
auch die Träger öffentlicher Belange sowie interessierte
Bürgervereine teilgenommen. Der Untersuchungsrahmen wurde
festgelegt und im Anschluß die erforderlichen Fachgutachten
beauftragt. Hierdurch sollen die Auswirkung (Lärm, Staub,
Erschütterung) für die Bewohner insbesondere in Haßley
und Herbeck festgestellt werden, mit dem Ziele diese durch geeignete
Maßnahmen im zulässigen Rahmen zu halten. Natürlich
wird die Fa. Rheinkalk den Eingriff in den Naturhaushalt kompensieren
müssen. Dies soll durch ein Bündel von sog. Eingriffs-
und Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Dies geschieht überlicherweise
durch Aufforstungsmaßnahmen innerhalb des betroffenen Stadtgebietes.
Nach Rücksprache mit dem Forstamt und der unteren Landschaftsbehörde
ist dies in Hagen aufgrund seiner umfangreichen Waldbestände
jedoch kaum mehr möglich. Der Ausgleich soll daher nicht auf
Hagener Stadtgebiet erfolgen, sondern in Iserlohn-Letmathe. Am
Steltenberg. Hier hat Rheinkalk großen Grundbesitz, den sie
für diese Ausgleich einbringen wollen. Ferner
soll auch im Umfeld des Steinbruchs Aufwertungsmaßnahmen
durchgeführt werden, um insbesondere die Funktion Naherholung
zu erhalten. Verschiedene Wege die durch das NSG führen, müssen
verlegt werden. An eine Renaturierung von bereits abgebauten Steinbruchflächen
und eine Öffnung von Teilbereichen für die Öffentlichkeit
wird aus firmen-logistischen Gründen nicht gedacht. Rheinkalk
hofft im November oder Dezember 2003 den Antrag stellen zu können,
dem dann auch ein durch Gutachten gestütztes Konzept zu Grunde
liegen soll. Die Diskussion werden sicher kontrovers geführt
werden. Am Ende jedoch hofft Rheinkalk auf eine positiven Mehrheitsentscheid. Im
Anschluß fand die Besichtigung des Steinbruchs statt. SPD Emst-Bissingheim
Jörg Meier, Vorsitzende
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