„Die Ernster Kunden der Mark-E sind entsetzt! Die vererbten Kunden der Stadtwerke sind mit Recht über die Mark-E als Rechtsnachfolger verärgert Langjährige Verträge werden einseitig gekündigt. In § 5.1 unseres Vertrages vom 12.05.1979 heißt es: „Der Vertrag endet mit einem Besitzer-(Hauseigentümer-) bzw. Wohnungswechsel“. In § 4.1 und 4.2 sind die Preisänderungen verankert, und zwar gebunden an Lohn- und Energiekosten.
Die Erhöhungen sind fast jährlich in regelmäßiger Folge durchgesetzt worden. Unfähigkeit, ein Versorgungsunternehmen korrekt zu führen und Misswirtschaft oder korrupte Entscheidungsträger sind vertraglich nicht als Kündigungsgrund geregelt. Der Hinweis, auf andere Energiequellen umzusteigen, grenzt schon an Hohn, wohlwissend, welche Alternativmöglichkeiten den Bürgern auf Emst geboten werden. Wir können nur allen Mark-E-Kunden raten: Nicht voreilig die Verträge unterzeichnen. Lassen Sie uns gemeinsam um eine akzeptable Lösung kämpfen. Gute Rechtsberater können helfen und dieses Invest rechnet sich zukünftig.“
Wolfgang Kraft
Stefan Gebehenne