„Großzügiges“ Kündigungsrecht

,,Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Mark-E die Preise für die Versorgung mit Fernwärme in Emst bis zum 1. Oktober 2005 fast zu verdoppeln. Die Mark-E schreibt mir und anderen Eigenheimbesitzern, dass die Preise schon seit Jahren nicht mehr auskömmlich sind und dass die Preiserhöhung kundenfreundlich über drei Schritte erfolgen soll. Da fragt man sich, was an einer Verdoppelung der Preise kundenfreundlich sein soll und warum man erst jetzt die Preiserhöhung in Angriff nimmt, wo die Unterdeckung doch seit Jahren bekannt ist.

Hat der vorherige Vorstand also wissentlich gegen die Interessen der Firma die Preise nicht kostendeckend gestaltet oder haben die andern Bürger im Versorgungsgebiet der Mark-E den Fernwärmepreis gesponsert? Dann sollten diese sofort eine Rückerstattung verlangen. Des weiteren fehlt in den Schreiben die Rechtsgrundlage für eine einseitige Kündigung der bestehenden Verträge. Nur weil ich (Mark-E) mich verkalkuliert habe, kann ich nicht einfach einseitig bestehende Verträge kündigen.

Die größte Unverfrorenheit besteht in dem großzügigen Recht der einseitigen Kündigung des neuen Vertrages durch die Eigenheimbesitzer. Da in der Mallnitzer Straße kein Gas liegt, ist es für einen Monopolisten doch wirklich großzügig, so ein Kündigungsrecht auszusprechen. Wenn ich den Vertrag nicht bis zum 8. April unterschrieben zurücksende und meinen Kindern eine warme Wohnung und warmes Wasser gönne, tritt das Vertragsverhältnis automatisch in Kraft. Wie sagt schon der Volksmund: Frechheit siegt!“

Frank Steinhauer