Ohne Damm verliert Stadt Versicherung

Die Proteste gegen den Dammbau im Holthauser Bachtal ziehen sich bereits über Jahre hin.

Hohenlimburg. Baut die Stadt Hagen nicht schnellstmöglich einen geeigneten Hochwasserschutz in Holthausen, dann könnte sie den Versicherungsschutz verlieren.

Nach den Bürgerprotesten gegen den Dammbau und die kürzlich von den Kommunalpolitikern beschlossene Untersuchung einer weiteren Schutzvariante in Form von Teichanlagen kommt nun der "Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte" (KSA) ins Spiel, bei der die Stadt Hagen Mitglied ist. In einem Schreiben an das Rechtsamt der Stadt meldet der Versicherer seine Bedenken an: "Die Planung für dieses Becken hat nunmehr fast fünf Jahre gedauert. Nunmehr soll eine erneute Überprüfung und Planung einen weiteren erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir haben Bedenken, ob ein Gericht bei einem Schadensfall noch davon ausgeht, dass Sie ihrer Verpflichtung zum Hochwasserschutz ausreichend und rechtzeitig nachgekommen sind."

Der Versicherer ist unter Zurückstellung erheblicher Bedenken bereit, eine Frist bis zum 30. Juni des Jahres einzuräumen. Spätestens dann müsse mit dem Bau begonnen werden. Konkret heißt es: "Bis zu diesem Zeitraum können wir Ihnen noch Haftpflichtdeckungsschutz zusagen. Danach müsste die Angelegenheit erneut überdacht werden." Geschäftsführer Oschmann ließ im Gespräch mit der WR keinen Zweifel daran aufkommen, dass die in dem Schreiben strafrechtlichen Aspekte im Schadensfall auch auf Kommunalpolitiker zukommen könnten, die einen schnellen Bau der Maßnahme aus welchen Gründen auch immer verhindern.

Trotz des deutlichen Hinweises auf den möglichen Verlust des Versicherungsschutzes und auf strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen geht Manfred Hoffmann, stellvertretender Leiter des Rechtsamtes der Stadt Hagen, nicht davon aus, dass der Beschluss der Bezirksvertretung vom 7. Februar, der zu der weiteren zeitlichen Verzögerung des Hochwasserschutzes führt, zu beanstanden ist. "Der Beschluss verstößt nicht gegen geltendes Recht. Eine Beanstandung ist auch mit Blick auf das Schreiben der KSA nicht gerechtfertigt. Eine Zwickmühle also, aus der es aus städtischer Sicht im Moment keinen Ausweg zu geben scheint. Heute wird der Fall im Umweltausschuss beratn, am 14. März befassen sich erneut Hohenlimburgs Politiker mit dem Problem.

Andreas Reitmajer
Westf. Rundschau, 27.02.2002