Dammbau ist noch nicht den Bach "runter"

Wieder Zerren um Hochwasserschutz

Holthausen (-jer) Das Gezerre um den Hochwasserschutz in Holthausen geht heute in der Sitzung der Bezirksvertretung (16.00 Uhr im Rathaus) in eine neue Runde.

Nachdem die Kommunalpolitiker den geplanten Bau eines Dammes im Holthauser Bachtal gestoppt und die Ausarbeitung von Varianten geordert hatten, wurde ein Gutachter beauftragt, das Schadenspotential des Baches bei Hochwasser zu untersuchen und eine Risikoabschätzung abzugeben. Reichlich Lesestoff für die Parteienvertreter, die zum über 20-seitigen Gutachten gleich noch zwei Vorlagen aus der Verwaltung zugeschickt bekamen. So bilanziert das Umweltamt aus dem Gutachterpapier: Sind die Einläufe in die Verrohrung und die Bypässe nicht verstopft, so könne für ein 20-jähriges und ein 50-jähriges Hochwasser davon ausgegangen werden, dass der komplette Wasserablauf abgeleitet werden kann. Bei einem 100-jährigen Hochwasser ermittelte der Gutachter einen Überlauf von 0,6 Kubikmeter pro Sekunde auf der Straße und prognostiziert, dass es zu keinen signifikanten Schäden an Gebäuden kommen wird.

Der Gutachter empfiehlt aber dennoch, zur weiteren Absicherung der Gesamtsituation die Umgestaltung der Bachführung oberhalb der Brücke "Klippchen", um Treibsel und Geröll zurückzuhalten und Fließgeschwindigkeit zu reduzieren. Eine weitere Treibselsperre sollte vor dem Einlauf "Klippchen" angelegt werden.

Die zweite Vorlage, erstellt von der Stadtentwässerung Hagen, beschreibt bereits die konkreten Planungen, die vor einem 100-jährigen Hochwasser schützen sollen. Zwar wird nicht mehr von einem Hochwasserrückhaltebecken, sondern von einem Treibsel- und Geröllfang gesprochen, ein Damm soll aber dennoch gebaut werden. Die Behörde schreibt: "Das darüber hinaus anfallende Treibsel wird an einem Rechen, der aus Funktionalitätsgründen zwingend in einem Damm eingebunden werden muß, zurückzuhalten." Weiter heißt es: "Aus diesen technischen Randbedingungen ergibt sich eine Bauhöhe von zwei Metern."

Weiterhin auf eine Schutzmaßnahme, die auch einem 50- bis 100-järhigem Hochwasser standhält, pocht auch der Kommunale Schadensausgleich westdeutscher Städte (KSA). Sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, so gewährt die Versicherung den Deckungsschutz für eventuelle Hochwasserschäden nur noch bis Ende des Jahres. Im schlimmsten Falle beziffern die Gutachter den Schaden auf eine halbe Million Euro.

Westf. Rundschau, 08.11.2002