Auf Anregung der Elterninitiative "Spiel- und Sportpark Emst" hat der OV Emst- Bissingheim am 29.01.2002 den Beschluss gefasst, die Ratsfraktion zu bitten, den nachfolgenden Antrag in die Gremien einzubringen:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplanes für den Bereich des Fritz-Steinnhoff- Parks vorzubereiten mit dem Ziel, wesentliche Parkflächen als Spielplatz auszuweisen. Genaue Einzelheiten sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
  2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, konstruktive Vorschläge zur Kontrolle der Beseitigungspflicht gemäß § 8 Abs. 5 der Gebietsordnung bzw. Ahndung bei Verstößen zu erarbeiten.

Begründung:

Die Verschmutzung öffentlicher Grünanlagen insbesondere durch Hundekot ist ein seit Jahren ungelöstes Problem. Im Fritz-Steinhoff-Park in Emst ist dieses Problem besonders gravierend, da die gesamte Grünanlage bei gutem Wetter oft von mehreren hundert Kindern, die zum Teil auch aus anderen Stadtteilen kommen, als Spielplatz genutzt wird. Die Gebietssatzung regelt zwar in § 8 Abs. 5 die Verpflichtung der Hundebesitzer zur Beseitigung der Verunreinigungen. Diese Verpflichtung wird aber immer wieder zum Ärger vieler Eltern, deren Kinder die Spielflächen nutzen, von etlichen Hundebesitzern missachtet. Dabei sind auch nicht zu vernachlässigende Gesundheitsgefährdungen der spielenden Kinder zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sucht seit ca. einem Jahr eine Elterninitiative nach Lösungen.

Kooperative Lösungsansätze der Elterninitiative, die ein Nebeneinander von Kindern und Hunden im Blick hatten, sind ausnahmslos am rücksichtslosen Verhalten einiger Hundebesitzer gescheitert. Daher ist eine Trennung von Flächen und Wegen, die Kindern als Spielfläche zur Verfügung stehen und Bereichen, die in Begleitung von Hunden weiterhin betreten werden können, erforderlich. Dazu ist der Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass wesentliche Teile der Grünanlage als Spielplatz ausgewiesen werden. Für diese Bereiche ist dann gemäß § 8 Abs. 4 Gebietsordnung das Mitführen von Tieren nicht gestattet.

Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht es Hundebesitzern weiterhin, den östlichen Verbindungsweg zwischen Cunostr. und Karl-Ernst-Osthaus-Str.(gelbe Linie) zu nutzen. Ferner stehen im gesamten Stadtteil Emst weitere straßenbegleitende Grünflächen, die über einen hohen Vernetzungsgrad verfügen, sowie weitere Wald- und Wiesenflächen für das Ausführen von Hunden zur Verfügung.

Die Verwaltung hat sich bisher nicht in der Lage gesehen, die Beseitigungspflicht zu kontrollieren bzw. Verstöße zu ahnden. Trotz der von der Elterninitiative aufgezeigten Vorschläge bleibt die Verwaltung weiterhin aufgefordert, eigene konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Bei einer Ausweisung von Spielplatzflächen kann jedoch erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass Betretungsverbote von Hundebesitzern eher akzeptiert werden bzw. sich mit einem freundlichen Hinweis auf vorhandene Schilder durch die Eltern spielender Kinder einfordern lassen.